Selbstständigen Unternehmern geht „langsam die Puste aus“
ALSTERTAL/ WALDDÖRFER Der erneute harte Lockdown hat Folgen: Seit Anfang November ist so gut wie alles dicht. Betroffene kämpfen inzwischen um die Existenz ihrer Betriebe, ihrer Familien und ihrer Mitarbeiter. Einige haben Abschläge erhalten. Andere haben von der Novemberhilfe noch gar nichts gesehen.
Von Anja Krenz
Die „schnelle, unbürokratische“ Hilfe, die im ersten Lockdown von der Politik versprochen wurde, funktionierte noch überraschend gut. Doch nun geht es bei vielen Unternehmern, ob sie nun soloselbstständig sind oder Mitarbeiter beschäftigen, ans Eingemachte: Die Novemberhilfen kommen nur häppchenweise als Abschläge an oder sie wurden noch gar nicht gezahlt. Und das, obwohl der Januar schon halb vorbei ist.
Vor allem der Bund tut sich schwer. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft hat – bei einem Antragsvolumen in Höhe von 175,9 Millionen allein in Hamburg – noch nicht einmal ein knappes Viertel ausgezahlt: Erst 40,6 Millionen Euro sind insbesondere als Abschlag geflossen. Diese alarmierenden Zahlen veröffentlichte Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel am 4. Januar auf seinem Twitter-Account. Dort fragte er in Bezug auf die Dezemberhilfe an die Adresse des von Peter Altmaier geführten Ministeriums: „Wo bleibt der Abschlag @BMWi_Bund?“
Nicht nur Dressel drängt auf die versprochenen Gelder, vor allem die Betroffenen warten händeringend darauf, während sie versuchen, ihre Betriebe über Wasser zu halten.
„Bürgermeister Peter Tschentscher hat gesagt, dass kein gesunder Betrieb in Hamburg pleitegehen wird“, erwähnt Peter Gade, Tanzschulinhaber aus Hummelsbüttel, im Interview mit dem Heimat-Echo. Er ist so richtig auf Zinne, denn er hat „noch nicht einen Cent Abschlag erhalten.“ Er fühlt sich verschaukelt.
Aktuell hofft er auf die Bewilligung eines Kredits, um seine rund 40 Mitarbeiter und seinen fast 100 Jahre alten Traditionsbetrieb halten zu können. Ein weiterer wichtiger Punkt, den er anspricht, betrifft die Berechnungsgrundlage der Hilfen: Ausschließlich betriebliche Kosten dürfen angegeben werden. Dass man als Unternehmer unter normalen Umständen seine privaten Lebenshaltungskosten mit den Einkünften, also mit einem Unternehmerlohn, deckt, interessiere keinen. „Aber“, so Gade, „wir müssen doch auch etwas essen!“
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Last modified: 13. Januar 2021