Neue Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung gilt ab sofort
HAMBURG Der Hamburger Senat hat vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig und konsequent umzusetzen. Die Verordnung tritt am Freitag, den 22. Januar 2021, in Kraft. Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 von einem Bußgeld abgesehen. Der erweiterte Notbetrieb in den Kindertagesstätten beginnt am Montag, den 25. Januar 2021.
Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen. Die wesentlichen Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Medizinische Masken statt Stoff
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben. Das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.
In Senioren- und Pflegeeinrichtungen bleibt es bei verpflichtenden Schnelltests für Personal und Besucher. Die Beschäftigten müssen beim Kontakt mit Bewohnern FFP2-Masken tragen.
Eine Übersicht zu den medizinischen Masken, die die notwendigen Anforderungen erfüllen, finden Sie hier www.hamburg.de/corona/masken.
Kontakte auf eine Person beschränkt
Die Kontakte sollen sich auf so wenig Haushalte wie möglich beschränken. Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte sind auf eine weitere – nicht im eigenen Haushalt lebende – Person beschränken. Die Zahl der Haushalte soll insgesamt konstant und klein gehalten werden.
Home-Office
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern die Möglichkeit für Home-Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dies neuen Regelungen hat der Bund mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. In den Betrieben gelten zudem strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen und zum Tragen von medizinischen Masken. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen, wenn Präsenzarbeit erfolgt und die Bedingungen dies erfordern.
Notbetreuung in den Kitas
Ab dem 25. Januar 2021 wird in Hamburg statt der eingeschränkten Regelbetreuung die erweiterte Notbetreuung angeboten. Das heißt, grundsätzlich sind Kindertagesstätten in der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen. Ausnahmen bestehen für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf.
Distanzunterricht an Schulen
An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden.
Versammlungen unter freiem Himmel
Unter freiem Himmel sind Versammlungen generell nur noch mit bis zu 100 Personen möglich. Es gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Die Erlaubnis für Versammlungen mit mehr Personen wird im Einzelfall – unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes – von den zuständigen Behörden erteilt. (red)
Last modified: 22. Januar 2021