Eigentümer müssen wieder aufforsten – Genehmigung lag nicht vor
LEMSAHL-MELLINGSTEDT In einer Nacht- und Nebelaktion wurde im vergangenen Juni ein 6.000 Quadratmeter großer Fichtenwald abgeholzt. Ohne Genehmigung. Die Eigentümer begründeten den Kahlschlag damals mit einem Borkenkäferbefall und mangelnder Verkehrssicherheit. Seitdem ist jeder, der an der Lemsahler Landstraße zwischen Fiersbarg und Bökenbarg vorbeikommt, mit dem traurigen Anblick konfrontiert: Die Fichtenstämme liegen nach wie vor gestapelt auf der gerodeten Fläche. Die Eigentümer waren behördlicherseits aufgefordert worden, zu dem Vorfall Stellung zu nehmen. Das haben sie getan, allerdings wird der Inhalt dieser Stellungnahme aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht bekanntgegeben.
Insgesamt sind drei aneinander liegende Flurstücke betroffen, die insgesamt 1,5 Hektar umfassen. Laut der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (kurz: BUKEA) ist das Gelände als Waldfläche ausgewiesen. Daher gebe es eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung. Eine Nutzungsumwandlung ist demzufolge nicht möglich. Da ein ungenehmigter Kahlhieb eine Ordnungswidrigkeit darstellt, droht den Eigentümern weiterhin ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Der Polter, so die fachliche Bezeichnung für die gestapelten Fichtenstämme, auf der kahlgeschlagenen Fläche „stellt aus Sicht unseres Fachamtes keine Bedrohung im Hinblick auf weitere Borkenkäfer-Schäden dar“, teilte die BUKEA dem Heimat-Echo mit. (ak)
Last modified: 17. Dezember 2020