Wer den Antrag vergisst, verschenkt bares Geld
ALSTERTAL / WALDDÖRFER Klaus B. war nach dem Tod seiner Frau Gerda vollkommen erschöpft. Zum Glück waren die Kinder dabei behilflich, die verstorbene Ehefrau und Mutter beim Einwohnermeldeamt sowie bei der Renten- und Krankenkasse abzumelden. Außerdem war die Beerdigung zu organisieren. Doch fast hätte die Familie vergessen, für den Vater die Hinterbliebenenrente zu beantragen.
Klaus und Gerda B. waren beide berufstätig und haben gut verdient. „Wir dachten deshalb, die Rente meines Vaters wäre so hoch, dass er keinen Anspruch auf Witwerrente hat“, erklärt Tochter Imke S. Doch weit gefehlt: Die Kinder haben einfach mal den Antrag „auf blauen Dunst“ vom Vater unterschreiben lassen und an die Rentenversicherungen der Mutter geschickt. Das Ergebnis: Die Hinterbliebenenrente ist zwar deutlich gekürzt worden, dennoch hat der Vater neben seiner eigenen Rente noch Anspruch auf 180 Euro monatlich zusätzlich als „Witwerrente“.
Bei allen Sozialleistungen in Deutschland ist immer ein Antrag bei der entsprechenden Stelle zu stellen. Es gibt keinen Automatismus. Wer also weiß, wo es welche Leistungen gibt und dass dafür jeweils ein Antrag gestellt werden muss, ist klar im Vorteil.
Gut zu wiessen: Die Hinterbliebenenrente muss bei dem Rentenversicherungsträger beantragt werden, bei dem der verstorbener Partner zuvor versichert war.(jm)
Last modified: 1. September 2021