Regelungen im Hospital zum Heiligen Geist
POPPENBÜTTEL Für die Besuche in vollstationären Einrichtungen im Hospital zum Heiligen Geist und in der Kurzzeitpflege gilt: Bewohner dürfen für mindestens drei Stunden pro Woche Besuch von maximal zwei Besuchenden gleichzeitig und unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis erhalten. Besuche, die ausschließlich in den Außenbereichen stattfinden, dürfen ohne zeitliche Begrenzung, jedoch maximal von zwei Besuchenden gleichzeitig stattfinden.
Für die Besuche in den Pflegehäusern und in der Kurzzeitpflege ist die telefonische Anmeldung und die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Schnelltests notwendig. Ein Schnelltest kann im hauseigenen Schnelltestzentrum durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Die Auswertung erfolgt vor Ort und dauert nur 15 Minuten. Das negative Testergebnis ist jeweils zwölf Stunden lang gültig. Besucher sollen sich vor jedem weiteren Besuch erneut testen lassen und möglichst das Testat wieder mitbringen, damit es schnell aktualisiert werden kann und die personenbezogenen Daten nicht erneut eingegeben werden müssen.
Das Schnelltestzentrum befindet sich im derzeit geschlossenen Parkrestaurant und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr (12 bis 13 Uhr Pause) und Sonnabend und Sonntag von 10 bis 16 Uhr (12.30 bis 13 Uhr Pause). (red)
Last modified: 23. März 2021