Senat veröffentlicht verbindliche Regeln für Eltern und Beschäftigte
ALSTERTAL/WALDDÖRFER Kaum fallen die Temperaturen, steigt die Zahl der Kinder, die sich eine dicke Erkältung oder einen Atemwegsinfekt eingefangen haben. Darf das Kind mit Schnupfen in die Kita? Muss es zu Hause betreut werden und was heißt das für die Eltern? Die Sozialbehörde hat auf ihrer Homepage verbindliche Regelungen für Eltern und Beschäftigte zusammengefasst.
Von Stephanie Rutke
Seit die Pandemie ausgebrochen ist, hat sich der Umgang mit Erkältungskrankheiten und erkrankten Kindern verändert. Es wird genauer geguckt, woran das Kind leidet und ob es sich vielleicht mit Corona infiziert hat. Unabhängig davon gilt aber grundsätzlich: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung, sondern sollen zu Hause betreut werden.
Ob ein Kind die Kita besuchen kann, hängt von der Art und Schwere seiner Krankheitssymptome und seinem Allgemeinzustand ab. Einschätzen müssen das die Eltern: Ist es nötig, den Haus- oder Kinderarzt zu informieren? Wenn eine bekannte chronische Erkrankung mit erkältungsähnlichen Symptomen vorliegt, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Covid-19 typische Symptome
Erhöhte Temperatur und Fieber (ab 38 Grad C), erhöhte Temperatur und Fieber (ab 38 Grad C) in Verbindung mit Husten und/oder Halsschmerzen und/oder Kopfschmerzen, Magen-Darmbeschwerden, das heißt Erbrechen und Durchfall, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns
Wenn ein Kind akut erkrankt und eines der für COVID-19 typischen Symptome auftritt, darf es nicht in die Kita gebracht werden: Dazu zählen erhöhte Temperatur und Fieber (ab 38 Grad), erhöhte Temperatur und Fieber (ab 38 Grad) in Verbindung mit Husten und/oder Halsschmerzen und/oder Kopfschmerzen sowie Magen-Darmbeschwerden, wie Erbrechen und Durchfall und der Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Wenn ein Arzt aufgesucht wird, entscheidet er über die Durchführung eines Tests zum Coronavirus-Nachweis. Wird ein PCR-Test durchgeführt, bleiben die Kinder bis das Ergebnis vorliegt zu Hause. Bei negativem Ergebnis muss das Kind mindestens 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in einem unbeeinträchtigten Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in die Kita darf.
Bei positivem Testergebnis entscheidet das Gesundheitsamt wie es weitergeht. Das Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 14 Tage nach Symptombeginn die Einrichtung wieder besuchen. Auch wenn ein Geschwisterkind oder ein anderes Haushaltsmitglied infiziert ist, darf die Kita nicht besucht werden.
Wenn ein Kind zwar Erkältungszeichen wie Schnupfen und Husten aufweist, aber fieberfrei ist, trinkt, isst und spielt, darf es nach negativem Test in die Kita.
Rechtliche Grundlage sind jeweils die entsprechenden Regelungen § 24 (2) der Coronavirus-Eindämmungsverordnung. Weitere Infos unter www.hamburg.de/kita.
Last modified: 24. November 2021