Bisheriges Regelwerk von 1948 ist nicht mehr zeitgemäß
ALSTERTAL/WALDDÖRFER Der Senat hat den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung beschlossen. Das bisherige Regelwerk – es stammt aus dem Jahr 1948 – ist nicht mehr zeitgemäß und soll abgelöst werden. Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer sowie der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten in Kürze Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen. Im Anschluss an dieses Beteiligungsverfahren entscheidet der Senat über den Erlass der neuen Verordnung.
Zum Hintergrund: Bäume und Hecken erfüllen in dicht besiedelten Städten wie Hamburg wichtige Funktionen. Sie verbessern das gesamte Stadtklima und erhöhen zugleich deutlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen vor Ort. Um die vorhandenen Bäume und Hecken zu erhalten, hat der Hamburger Senat schon im Jahr 1948 die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen. Sie gilt bis heute, ist aber sehr kurz gefasst und nicht mehr zeitgemäß.
Baumschutz genießt hohen Standard
Um den hohen Standard des Baumschutzes weiter zu gewährleisten, sollen nun passgenaue und einheitliche Regelungen das Verwaltungshandeln transparenter machen. Für Fällungen werden auch künftig Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Ihr Umfang wird nach klaren Regularien bemessen. Der Entwurf der Baumschutzverordnung sieht zahlreiche Erleichterungen vor: Für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken, die Freihaltung der Gebäudewände von Zweigen und Ästen sowie für bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen wird eine Genehmigung nicht erforderlich sein.(red)
Last modified: 6. April 2022