Ab Samstag nur noch Geimpfte in Kneipe, Restaurant, beim Sport und im Chor
HAMBURG In Hamburg werden jetzt die Regeln verschärft. Wer ein Restaurant besuchen oder Sport in geschlossenen Räumen treiben möchte oder im Chor singt, muss geimpft sein. Damit reagiert die Stadt auf die steigende Inzidenz, die so hoch ist wie nie.
Hamburg hatte als erstes Bundesland bereits im August zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Damit sind seitdem insbesondere infektionsproblematische Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur unter 2G-Bedingungen möglich. Der Senat hat nun am Dienstag entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten. Darunter fallen körpernahe Dienstleistungen, ausgenommen sind Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen. Ebenso haben Ungeimpfte nun in der Gastronomie und in Clubs, Bars und bei anderen Tanzveranstaltungen keinen Zutritt mehr. Auch Weihnachtsmärkte fallen unter die 2G-Regel. Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel die App CovPassCheck.
Seit Sonnabend sind in Hamburg wieder kostenlose Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich möglich. Hierfür sind im gesamten Stadtgebiet aktuell 96 Teststellen im Einsatz, darunter 50 Apotheken und 46 Testzentren. Eine Karte mit den jeweiligen Orten steht online zur Verfügung: www.hamburg.de/corona-schnelltest/. Darüber hinaus besteht ein Testangebot in den Arztpraxen.
Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum wurden 3.445 neue Corona-Fälle gemeldet. Das entspricht einer Inzidenz von 180,9. Damit hat sie den Höchstwert von Heiligabend vor einem Jahr übertroffen. Das hat auch Auswirkungen auf die Sportvereine in unserer Region. Dort, wo viel geschwitzt und geatmet wird, gilt jetzt auch 2G. ´
Last modified: 17. November 2021