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Gastronomie darf Außenflächen weiter kostenlos nutzen

30. Juli 2021

Millionenpaket: Stadt verlängert diese Art der Corona-Hilfe bis Ende 2022

HAMBURG Aufatmen bei Besitzern von Restaurants und Cafés. Sie dürfen die Außenflächen ihrer Lokale bis Ende 2022 weiterhin kostenlos nutzen. Auch Schausteller profitieren von dieser Regelung. Sie dürfen ihre Stände ebenfalls kostenlos aufstellen, um Einnahmeeinbußen der vergangenen Monate etwas auffangen zu können.

„Unser Gebührenerlass hat vielen Gastronomen und Schaustellern in der Corona-Krise tatsächlich viel geholfen. Da die Erholung nun länger dauert, verlängern wir den Erlass bis Ende 2022 – analog der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie. Zusammen macht das ein Hilfspaket im hohen zweistelligen Millionenbereich nur für Hamburg aus. Mit der Ausweitung dieses Erlasses auf die Nutzung von Straßen und Plätzen im Rahmen von Neustartfonds und Kultursommer unterstützen wir aktiv diese Angebote und vermeiden neue Gebührenbelastungen“, sagt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel. Bezirkssenatorin Katharina Fegebank fügt hinzu: „Durch den Beschluss, die Außenflächen auch im kommenden Jahr zu genehmigen, ohne Gebühren zu erheben, sorgen wir zum einen dafür, dass die Betriebe etwas durchatmen können und zum anderen auch, dass alle Gäste eine größere Auswahl haben, vielfältige gastronomische Angebote unter freiem Himmel genießen zu können.“

Zusätzlich entfallen die Gebühren für die Nutzung, wenn saisonale Sonderaktionen geplant sind, Kulturveranstaltungen, Pop-Up-Events, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Stadtmarketing, ein zeitlich befristetes Quartiersmanagement, Laternenumzüge, Weihnachtsbeleuchtung oder vieles mehr. Der Hamburger Haushalt stellt insgesamt hierfür zunächst 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. (red)

Last modified: 30. Juli 2021

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