HAMBURG Ab jetzt gilt in Bussen und Bahnen in Hamburg die 3G-Regel. Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Wichtig: Ein Selbsttest reicht nicht aus. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Kontrolle erfolgt stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste im Rahmen der regelhaften Fahrkarten- und Maskenkontrollen. Grundlage ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). (red)
Last modified: 24. November 2021